Hiermit möchten wir Ihnen eine aktuelle Zusammenfassung über die derzeitigen Auswirkungen der Corona Pandemie auf den Verwalter-Alltag geben. Wir informieren Sie über folgende Themen:
Belegansicht:
Den Verwaltungsbeiräten werden die Belegordner zur Abrechnungsprüfung zur Verfügung gestellt, bzw. finden Belegprüfungen unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften in unseren Büroräumen statt.
Beschlussfassung Eigentümerversammlungen:
Durch die Lockerungen der Hygienebestimmungen versuchen wir die Eigentümerversammlungen abzuhalten. Die Schwierigkeit ist es geeignete Räume zu finden, weil nahezu alle Verwalter ab jetzt ihre Eigentümerversammlungen planen und die Kapazitäten in den in Frage kommenden Räumen stark eingeschränkt sind.
Betriebskostenabrechnungen bei vermieteten Eigentumswohnungen:
Wenn eine WEG-Jahresabrechnung noch nicht genehmigt ist, empfehlen wir dem Vermieter eine Betriebskostenabrechnung auf Basis der ungenehmigten Jahresabrechnung für den Mieter bis 31. Dezember 2020 zu erstellen und falls erforderlich, eine Korrektur vorzunehmen.
Jahresabrechnungen/Wirtschaftsplan:
Die Jahresabrechnungen 2019 werden den Eigentümern zugeschickt, auch wenn noch keine Beschlussfassung auf der Eigentümerversammlung 2020 erfolgt ist. Die Genehmigung muss dann auf der nächsten Eigentümerversammlung nachgeholt werden. Der aktuelle Wirtschaftsplan behält seine Gültigkeit ebenfalls bis zur neuen Beschlussfassung. Die Wohngeldzahlungen sind vom Eigentümer auf Basis des jetzigen Wirtschaftsplanes weiter zu leisten.
Verwalterbestellung:
Sofern die Verwalterbestellung im Jahr 2020 ausläuft und keine Eigentümerversammlung stattfindet, verlängert sich die Verwalterbestellung bis zu einem erneuten Bestellungsbeschluss, längstens bis zum 31.12.2021.
Zensus 2021:
Derzeit ist keine Verschiebung des Zensus (Stichtag: 25 Mai 2021) geplant.