Immobilienverkauf aus GbR: Neue gesetzliche Vorgaben führen zunehmend zu Verzögerungen
Viele private Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie gemeinsam in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) halten, sehen sich aktuell mit neuen Herausforderungen beim Verkauf konfrontiert.
Hintergrund ist eine gesetzliche Neuregelung: Vor der geplanten Beurkundung des Kaufvertrages ist die Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister als sogenannte eingetragene GbR (eGbR) erforderlich.
„Für viele Eigentümer, die den Verkauf ihrer Immobilie planen, kommt das überraschend, oft erst dann, wenn der Notartermin bereits geplant ist“, erklären die Hausmann Immobilien Makler aus Hamburg und Schleswig-Holstein.
Seit dem 1. Januar 2024 kann die Eintragung von Grundstücksrechten im Grundbuch nur noch dann vollzogen werden, wenn die GbR zuvor in das Gesellschaftsregister eingetragen wurde. Dies bedeutet, dass ohne Eintragung im Gesellschaftsregister der Eigentumserwerb an einem Grundstück nicht mehr möglich ist.
Notartermine müssen verschoben werden
In der Praxis zeigt sich zunehmend, dass Immobilienverkäufe ins Stocken geraten, wenn die erforderliche Eintragung in das Gesellschaftsregister nicht rechtzeitig erfolgt ist. Notare und Grundbuchämter verlangen eine eindeutige Identifizierbarkeit der Gesellschaft, die in der Regel nur über die eingetragene GbR gewährleistet ist.
Fehlt diese Voraussetzung, kommt es häufig zu:
- Verschiebungen von Notarterminen
- Verzögerungen im gesamten Verkaufsprozess
- zusätzlichem Abstimmungsaufwand mit Notar und Grundbuchamt
Frühzeitige Prüfung ist entscheidend
Nach Einschätzung von Thorsten Hausmann lässt sich ein Großteil dieser Probleme vermeiden: „Entscheidend ist, die Eigentümerstruktur frühzeitig zu prüfen und die notwendigen Schritte rechtzeitig einzuleiten. Dann lässt sich der Verkaufsprozess planbar und ohne Zeitdruck gestalten“.
Gerade bei zeitkritischen Verkäufen oder bereits abgestimmten Kaufverträgen kann eine verspätete Umwandlung zu unnötigen Risiken führen.
Fazit:
Der Immobilienverkauf aus einer GbR ist weiterhin möglich – entscheidend ist jedoch die rechtzeitige Vorbereitung.
Die Umwandlung in eine eGbR ist kein komplizierter Schritt, wird sie jedoch zu spät berücksichtigt, kann sie den gesamten Verkaufsprozess verzögern. Eigentümern wird daher empfohlen, sich frühzeitig zu informieren und entsprechende Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten.
Lassen Sie sich beraten!
Kontakt:
Hausmann Immobilien Makler
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