Aufgaben und Möglichkeiten - Ein Leitfaden für Wohnungseigentümer und Verbände
Das Wohnungseigentümergesetz (WEG) enthält lediglich rudimentäre Regelungen über den Verwaltungsbeirat, der zwar kein zwingend vorgeschriebenes, ein in der Praxis jedoch häufig eingesetztes, sinnvolles Hilfs- und Kontrollorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft ist.
§29 WEG enthält § 20 Abs. 1 WEG eröffnete Möglichkeit, einen Verwaltungsbeirat zu wählen, der als Mittler zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter fungieren soll.
Diese Broschüre soll sowohl den Eigentümern als auch den Verwaltungsbeiräten als Leitfaden in Bezug auf die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Erfordernisse für eine Bestellung eines Verwalterbeirates dienen, und hierneben einen praxisorientierten Überblick über dessen Aufgaben und Pflichten geben.
Wir hoffen daher, dass die Broschüre Hilfestellung geben, und Fragen beantworten kann, insbesondere auch in der Praxis bei der – mehr oder weniger – täglichen, jedoch wohl keineswegs immer alltäglichen Arbeit als Verwaltungsbeirat dienlich sein wird.
Informationsbroschüre von Thorsten Hausmann und Tobias Hübner zum Verwaltungsbeirat (PDF)
Impressum und Copyright
© Hausmann Hausverwaltung GmbH, Norderstedt, 2016
Herausgeber: Hausmann Hausverwaltung GmbH, Segeberger Chaussee 76, 22850 Norderstedt
E-Mail: info@hausmann-hausverwaltung.de
Autoren: Thorsten Hausmann und Tobias Hübner
Layout/Grafik/Satz: Andrea Schwedt
Druck: Onlineprinters GmbH / diedruckerei.de
4. Auflage, März 2016
Vorbehalt: Alle Berichte, Informationen und Nachrichten sind nach bestem Fachwissen zusammen getragen und recherchiert worden. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung können nicht übernommen werden