
Das Gebotsverfahren eignet sich für alle Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke. Es ist die „kleine Schwester“ der freiwilligen Immobilienauktion.
Es ist dann zu empfehlen, wenn eine Chance besteht, dass der zu erzielende Kaufpreis höher sein könnte als der gutachterlich ermittelte Marktpreis.
Interessenten wird die Immobilie zum Mindestpreis angeboten. Sie erhalten ausführliche Verkaufsunterlagen und haben ausreichend Gelegenheit die Immobilie mehrfach zu besichtigen, um ein entsprechendes Gebot abzugeben.
Nach Ablauf der Gebotsfrist wird das aktuelle Höchstgebot allen Bietern schriftlich mitgeteilt, mit der Möglichkeit, ihr eigenes Gebot nachzubessern. Hierfür steht eine Woche Zeit zur Verfügung. Danach entscheidet der Eigentümer, an wen er seine Immobilie verkaufen möchte.
Der notarielle Kaufvertrag wird geschlossen, nachdem die Finanzierungsbestätigung durch den Kaufinteressenten vorliegt und zwischen den Parteien sämtliche Vertragspunkte geklärt sind.
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